Der Vorteil gegenüber einer herkömmlichen Haushaltssteckdose ist, dass die Wallbox eine höhere Ladeleistung erzielt. Außerdem besteht bei einer Steckdose das Risiko, dass sich das Stromkabel beim Aufladen des Elektrofahrzeuges überhitzt. Im schlimmsten Fall kann es dadurch zu einem Kabelbrand kommen. Eine Wandladestation ermöglicht somit das schnelle und sichere Aufladen Ihres E-Fahrzeuges.
Nein, das ist nicht zulässig. Am besten Sie lassen sich die Wallbox von einem Elektroinstallateur einbauen. Dieser führt dann auch die Anmeldung beim Netzbetreiber durch.
Prinzipiell ja. Eine Wallbox oder ähnliche Ladeeinrichtung muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Für die Installation einer privaten E-Ladeinfrastruktur sind zuätzlich Bauvorschriften und Meldepflichten zu beachten. Diese können in Österreich je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Die Installation einer Wallbox in der heimischen Garage sollte unbedingt von einem Fachbetrieb (Elektroinstallateur) durchgeführt werden.
Wie bei der Wallbox gilt auch hier: die Installation eines Chargers und Anschlüsse aller Art, unbedingt den Profis überlassen. Ein Fachbetrieb für Elektroinstallationen sorgt für die nötige Sicherheit.
Der modulare Aufbau ermöglicht es, unsere Charger einzeln oder als Teil einer Ladegruppe anzubinden. Zusätzlich können diese Ladeprodukte mit eigenem Betriebsüberwachungs-, Energiemanagement und/oder Abrechnungssystem kombiniert werden.
Unsere aktuellen Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Bei jedem Ladevorgang mit der e.Ladekarte werden die Ansteckdauer und die davon abhängigen Kosten erfasst. Jedes Monat wird Ihnen eine gesonderte Rechnung, die alle getätigten E-Ladevorgänge abbildet, per E-Mail zugesandt.
Ja, bei öffentlichen E-Ladestationen brauchen Sie generell ein eigenes E-Ladekabel. Nur Schnellladestationen sind direkt mit einem Kabel ausgestattet.
Nein, sofern Sie kein Notfallladekabel (Schuko) verwenden. Das E-Ladekabel wird nämlich an beiden Seiten verriegelt und der Stecker kann erst nach dem Beenden der Ladung durch Aufsperren bzw. Entriegeln am Fahrzeug gelöst werden.
Ja, mit diesem kann man ein mit Typ 1 ausgestattetes E-Fahrzeug an einer mit Typ 2 ausgestatteten E-Ladestation laden.
Nach EU Norm wird auf Fahrzeugseite seit 2014 nur noch der Stecker Typ 2 eingesetzt. Trotzdem gibt es noch E-Fahrzeuge mit Stecker Typ 1.
E-Ladestationsseitig werden derzeit hauptsächlich folgende Steckdosen verbaut: Typ-2, CHAdeMO sowie CCS.
Mithilfe eines „Notfallladegeräts” mit einem Schutzkontaktstecker (Schukostecker) können Sie im Notfall an einer genormten und gesicherten Schutzkontaktsteckdose laden. Dies dauert natürlich deutlich länger als das Laden an einer E-Ladesteckdose nach Typ 2-Standard.
Bei Fragen oder Problemen helfen Ihnen die MitarbeiterInnen unserer Servicehotline unter 07242 493-100 gerne weiter.
Man kann zwischen zwei E-Ladearten unterscheiden:
AC- / Wechselstromladung:
DC- / Gleichstromladung:
Combined Charging System (CCS), der europäische Standard (BMW, VW, etc.), unterstützt sowohl Gleich- als auch Wechselstromladungen.
Die genaue Ladedauer hängt von Ihrem Fahrzeugmodell und der Batteriekapazität ab.
Eine interaktive Karte aller verfügbaren Ladestationen in Europa finden Sie unter map.chge.at.
Alle Ladevorgänge werden von uns in Ihrer individuellen Abrechnung aufgelistet. Jedes Monat wird Ihnen Ihre Rechnung per E-Mail zugesandt.
Nein, Ihre Karte ist ab Ausstellung für alle Ladestationen innerhalb unseres Partnernetzwerkes freigeschalten.
Jede E-Ladestation ist mit einem deutlich sichtbaren Symbol sowie einem intercharge-Aufkleber gekennzeichnet.
Eine interaktive Karte aller verfügbaren Ladestationen in Europa finden Sie unter map.chge.at.
Direct Payment-fähige E-Ladestationen erkennen Sie an dem aufgeklebten Direct Payment-QR-Code.
Sie können mit Kreditkarten von Visa oder Mastercard bezahlen.
Sie müssen sich nicht registrieren. Es handelt sich um ein anonymes Zahlungsverfahren.
Mit Direct Payment können Sie jederzeit einen E-Ladevorgang starten, ohne bei uns Kundin oder Kunde zu sein. Alles was Sie dazu brauchen, sind Ihre Kreditkartendaten.
Und so geht‘s:
Bei jeder E-Ladung werden von Ihrem Zahlungsmittel 20 Euro reserviert. Diese 20 Euro sind auch der maximale Betrag, der geladen werden kann. Sobald die Ladung beendet ist, wird der tatsächlich konsumierte Betrag abgebucht. Danach ist der Restbetrag wieder für Ihre Zahlungsmittel verfügbar.